Grete Lüst, die 1998 verstorbene Ehefrau des ersten Direktors der CVJM-Sekretärschule Hero Lüst, prägte über viele Jahre das Leben und Lernen vieler Studierender. Anlässlich ihres 90. Geburtstages wurde ein Unterstützungs- und Stipendienfonds gegründet und nach ihr benannt.
Vergabemodalitäten Grete-Lüst-Fonds
Dem Grete-Lüst-Fonds ist ein besonderes Anliegen, dass Studierende sich während ihres Studiums nicht mit einer beruflichen Tätigkeit zur Deckung ihrer Lebenshaltungskosten belasten, sondern sich voll auf das Studium konzentrieren können.
Wenn die Unterstützung durch die Eltern (die grundsätzlich dazu verpflichtet sind, ihre Kinder während des Studiums bis zum 27. Lebensjahr finanziell zu unterstützen) und Ausbildungsförderung nach dem BAföG zur Finanzierung des Studiums nicht ausreichen, werden die Beihilfen jeweils für ein Studienjahr vergeben. Der Förderungshöchstsatz beträgt 50% des jeweils geltenden BAföG-Höchstsatzes und wird i. d. R. monatlich ausgezahlt.
Über die Höhe der Zahlungen und Modalitäten werden schriftliche Vereinbarungen getroffen; sie bedürfen der Zustimmung des Vergabeausschusses, der i. d. R. im Juni zusammentritt. Bis zum 31. Mai eines Jahres können Anträge für ein Stipendium über den Grete-Lüst-Fonds für das folgende Studienjahr gestellt werden.
Von der erhaltenen Förderung sind 20% freie Zuwendung des Grete-Lüst-Fonds, lediglich 80% des Betrages sind zinslos zurückzuzahlen nach Abschluss der Studiums. Die Modalitäten der Rückzahlung werden schriftlich vereinbart. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt am Ende der Seite.