Die Arbeit der CVJM-Hochschule ist vom Finanzamt als steuerbegünstigt anerkannt.

Projektbezogene Spenden werden grundsätzlich für den angegebenen Zweck eingesetzt. Sollten mehr Spenden eingehen als für die einzelnen Projekte nötig sind, werden sie für andere Projekte desselben Projektbereichs verwendet. Die/Der Spender*in kann dies ausschließen.

Spenden, Schenkungen und Vermächtnisse müssen nicht versteuert werden.


Spendenbescheinigungen

  • Um Spenden für das Jahr 2024 berück­sichtigen zu können, müssen diese rechtzeitig auf unserem Bankkonto eingegangen (!) sein. Das bedeutet im Detail:
    • bei Banküberweisung: berücksichtigt werden Spenden bei einem Eingang bis zum 23.12.2024 23:59
    • bei Echtzeitüberweisung: berücksichtigt werden Spenden bei einem Eingang bis zum 27.12.2024 23:59
    • bei Paypal / Visa / Googlepay / giropay: berücksichtigt werden Spenden bei einem Eingang bis zum 31.12.2024 23:59
  • Die Zuwendungs­bescheini­gungen und den Jahresdankbrief versenden wir einmal im Jahr (meist im Februar für das vergangene Jahr), und das aus ganz praktischen Gründen: es spart Porto, Zeit, Papier und schont die Umwelt.
  • Bis zu einem Spendenbetrag von 200 Euro reicht für das Finanzamt auch der sog. vereinfachte Spendennachweis, z. B. Über­weisung­träger oder ein Ausschnitt aus dem Konto­auszug.

Sie haben Fragen zum Studium oder zur Aus- und Fortbildung?
Senden Sie uns eine WhatsApp:
+49 (0)171 215 53 57

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