Der Masterstudiengang „Transformationsstudien: Öffentliche Theologie & Soziale Arbeit“ beginnt jährlich in der ersten Septemberwoche. Die erste Präsenzzeit findet Mitte Oktober statt.
Aktiv Veränderung gestalten
Zielgruppe
Unsere Zielgruppe kann nach Motivation und nach Vorqualifikation beschrieben werden.
Zielgruppe geordnet nach Motivation
- Pioniere, die bereit sind, sich für Berufsfelder zu qualifizieren, die allererst im Entstehen sind
- Fachkräfte, die sich für Pionierarbeit und Entrepreneurship in den Zwischenräumen und Überschneidungen von Kirche, Gesellschaft und CVJM qualifizieren wollen
- Fachkräfte, die sich für Führungsaufgaben in Arbeitsfeldern von CVJM, Kirche und Sozialer Arbeit qualifizieren wollen
- Führungskräfte, die sich vertieft wissenschaftlich mit Themen wie Change-Management, Sozialer Innovation und Transformation sowie kirchlichen Erprobungsräumen beschäftigen und sich für weitere Forschung qualifizieren möchten
Zielgruppe geordnet nach Vorqualifikation
- Absolvierende mit einem doppelten oder integrativen BA-Abschluss (Soziale Arbeit und Gemeindepädagogik/ Religionspädagogik/ Theologie)
- Absolvierende mit einem BA-Abschluss im Bereich der Theologie (Religions- und/oder Gemeindepädagogik oder Theologie) oder der Sozialen Arbeit
- Absolvierende mit einem anderen akademischen Abschluss (nicht Soziale Arbeit oder Theologie) in einer verwandten geistes- oder sozialwissenschaftliche Disziplin (z.B. Sozialwissenschaftlerinnen und Sozialwissenschaftler)
- Absolvierende, die sich akademisch nachqualifizieren wollen und die Zugangsvoraussetzungen erfüllen
Voraussetzungen
Zugangsvoraussetzungen zum Weiterbildungsmaster Transformationstudien – Soziale Arbeit und Öffentliche Theologie an der CVJM-Hochschule sind:
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Ein erfolgreicher Abschluss eines Hochschulstudiums in Religionspädagogik, Gemeindepädagogik, Theologie, Soziale Arbeit, Erziehungswissenschaften, Sozialwissenschaften oder Pädagogik mit mindestens 210 CP.
- In begründeten Fällen können Absolvierende anderer Studiengänge Zugang erhalten. Absolvierende von Studiengängen mit 180 CP können unter Vorbehalt zugelassen werden. Sie müssen bis zur Rückmeldung in das 4. Fachsemester Angleichungsstudien im Umfang von 30 Leistungspunkten nachweisen
- Es ist ebenfalls möglich, berufliche Erfahrungen in einem Praxisbericht zu dokumentieren und dafür bis zu max. 20 CP angerechnet zu bekommen. Über die Vergleichbarkeit der Abschlüsse, die Angleichungsstudien und die Anrechnung von beruflichen Erfahrungen entscheidet der Zulassungsausschuss.
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Alternativ zu dem Abschluss eines Hochschulstudiums können auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, wenn Sie über eine mehrjährige Berufserfahrung verfügen und Berufsausbildung und -erfahrung einen fachlichen Bezug zum angestrebten Studium aufweisen. Hierzu ist eine Zulassungsprüfung abzulegen.
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Berufliche Erfahrungen, die einer Vollzeittätigkeit von mindestens einem Jahr entsprechen und einen fachlichen Bezug zum angestrebten Studium aufweisen.
- Eine qualifizierte Stellungnahme zur Studien- und Berufsmotivation unter Bezugnahme auf das Leitbild (1-2 Seiten)
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Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsformular.
Bewerbung
Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier.