Hauptmitwirkungsorgan der Hochschulangehörigen ist der Senat.
Er berät in Angelegenheiten von Forschung, Lehre und Studium, die die gesamte Hochschule betreffen oder von grundlegender Bedeutung sind. Er überwacht die Geschäfte der Hochschulleitung.
Der Senat ist zuständig für
- den Erlass von Rechtsvorschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist
- die Stellungnahme zur Entwicklungsplanung der Hochschule
- die Stellungnahme zur Einführung und Aufhebung von Studiengängen
- die Wahl der Rektorin oder des Rektors und der Prorektorin oder des Prorektors
- die Wahl der Studiengangsleiterinnen und Studiengangsleiter
- die Mitwirkung bei der Berufung von Hochschullehrenden und der Bestellung der Kanzlerin oder des Kanzlers
- die Mitwirkung bei der Einsetzung des Berufungsausschusses sowie
- die Entgegennahme und Beratung des Rechenschaftsberichtes der Leitung.
Einzelheiten ergeben sich aus der Grundordnung der CVJM-Hochschule.
Mitglieder
- Prof. Dr. Tobias Faix (Rektor)
- Prof. Dr. Germo Zimmermann (Prorektor)
Professorinnen und Professoren:
- Prof. Dr. Christiane Schurian-Bremecker
- Prof. Dr. Florian Karcher
- Prof. Dr. Tobias Künkler
- Kirsten Kretzschmar (wissenschaftliche Mitarbeitende)
- Beatrice Müller (administrativ-technische Mitarbeitende)
- Yannick Pietzner, Lea Wagner (Studierende)